AGB
1. Vertragsparteien / Rechtswahl / Gerichtsstand
Vertragliche Beziehungen aus dem Ticketkaufvertrag bestehen ausschliesslich zwischen der/dem Ticketkäuferin/-käufer und der ZSC Lions Eishockey AG, als Veranstalterin der ZSC Lions Eishockeyspiele.
Der Ticketoperater (Ticketcorner AG) ist nicht Partei dieses Vertragsverhältnisses.
Der Ticketkaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
2. Einzeltickets
Mit dem Abschluss des Ticketkaufvertrages erwirbt die/der Ticketkäuferin/-käufer den Anspruch auf einen Platz an der betreffenden Veranstaltung pro ausgewählten Tag und in der erwählten Platzkategorie. Dieser Anspruch (Einzelticket) wird als Guthaben dem Datenträger (Mobileticket, Print@home, Papierticket) zugewiesen und bei der/den Zutrittskontrolle/n der Veranstaltung jeweils elektronisch abgelesen.
Der Weiterverkauf eines Tickets ist untersagt.
3. Sicherheits- und Durchführungsvorschriften
Die/der Ticketkäuferin/-käufer sowie die/der Veranstaltungsbesucherin/-besucher erklären mit den Sicherheits- und Durchführungsvorschriften der Veranstaltung bzw. der Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) sowie mit der Hausordnung des Austragungsortes einverstanden. Speziell hingewiesen wird auf folgende Vorschriften:
- Gewalttätigkeit und Vandalismus sind verboten.
- Das Werfen von Gegenständen ist verboten.
- Gemäss Art. 1 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen, ist die Swiss Life Arena ein öffentlich zugänglicher Raum. Das Rauchen ist gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen im ganzen Stadion untersagt.
- Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist verboten.
Die/der Ticketkäuferin/-käufer sowie die/der Veranstaltungsbesucherin/-besucher nimmt zur Kenntnis, dass sie/er bei Nichteinhaltung bzw. Verstössen dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Personalien von Zuschauern, welche die Stadionordnung missachten oder sich den Weisungen der Ordnungsdienste widersetzen, können durch den Ordnungsdienst festgestellt werden. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen zur Aufnahme der Personalien oder bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Im Fall von Sicherheitsvorfällen im Eishockey, die die Identifikation von betroffenen Personen erfordern, behalten sich die beteiligten Vereine/die Liga das Recht vor, relevante personenbezogene Daten auszutauschen. Dieser Datenaustausch erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze und dient dem Schutz der Sicherheit und Integrität des Eishockeybetriebs. Durch die Teilnahme an einem Eishockeyspiel willigen Sie ein, dass im Falle von Sicherheitsvorfällen relevante Daten zur Identifizierung ausgetauscht werden können.
Bildaufzeichnungen unterstehen der Bewilligung des Veranstalters und sind nur zur privaten Nutzung erlaubt.
4. Zustimmung zur Verwendung von Fan-Bildern
Die ZSC Lions Eishockey AG / ZSC Lions Gruppe ist berechtigt, während Sportanlässen und ähnlichen Veranstaltungen im und um das Stadion Fotografien im Zusammenhang mit der Veranstaltung («Fan-Kultur/Fan-Landschaft») aufzunehmen und diese für die übliche Berichterstattung und den üblichen medialen Auftritt der ZSC Lions Eishockey AG / ZSC Lions Gruppe zu verwenden. Bilder mit verunglimpfendem oder kompromittierendem Inhalt werden, wenn immer möglich bzw. wenn als solche erkannt, von der Veröffentlichung ausgeschlossen.
5. Haftung
Verstösse gegen diese AGB bzw. diese allgemeinen Veranstaltungsbedingungen und/oder die Stadionordnung werden mit einem entschädigungslosen Stadionverweis geahndet. Die ZSC Lions Eishockey AG behält sich vor, Missachtungen der Stadionordnung gerichtlich durchzusetzen und/oder Stadion- und/oder Rayonverbote auszusprechen bzw. zu erwirken. Die fehlbaren Personen haften für sämtliche Schäden, die sie verursachen, insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für entstandene Kosten wird eine pauschale Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. Im Stadion sind aus Sicherheitsgründen Videoüberwachungskameras installiert.
6. Rückgabe oder Umtausch / Tickets mit Reduktion
Tickets können bei Krankheit, Nichterscheinen der/des Ticketkäuferin/-käufers oder der/des Veranstaltungsbesucherin/-besuchers, Spielausfall, Spielverschiebung, Nichterscheinen der gegnerischen Mannschaft oder höherer Gewalt nicht zurückgegeben werden; es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises. Die Tickets behalten bei Spielausfall, Spielverschiebung oder Nichterscheinen der gegnerischen Mannschaft jedoch ihre Gültigkeit für den neu angesetzten Veranstaltungstermin.
Reduzierte Tickets können nur gegen Vorweis eines amtlichen Ausweises akzeptiert werden. Ist dies nicht der Fall, muss ein neues Ticket (sofern verfügbar) zum vollen Preis gekauft werden. Es ist nicht möglich, auf ein reduziertes Ticket (Einzelticket oder Saisonkarte) einen Aufpreis zu bezahlen.
7. Vergessene Saisonkarten / Einzeltickets am Spieltag
Saisonkarten-Inhaber/Fans, welche die Saisonkarte/das Einzelticket am Spieltag vergessen haben oder nicht vorweisen können, müssen sich beim Ticketing oder am Spezialschalter an der Abendkasse melden. Es kann ein Ersatzticket für Fr. 10.- Bearbeitungsgebühr gekauft werden. Dies kann nur durch die Person, welcher die Saisonkarte / Einzelticket (print@home / Mobileticket) gehört (Name auf der Bestellung), gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises beantragt werden.
8. Datenträger / Saisonkarte
Die Saisonkarte muss bei jedem Spiel vorgewiesen werden. Bilder der Saisonkarte auf dem Mobiltelefon werden nur auf eigenes Risiko akzeptiert. Sollte der Zugang mit Bild auf dem Mobiltelefon aus technischen Gründen nicht funktionieren, muss ein Ersatzticket für Fr. 10.- (vgl. Ziffer 7) gekauft werden. Verlorene oder beschädigte (z.B. nicht mehr lesbare) Saisonkarten werden gegen eine Gebühr von Fr. 40.- von der ZSC Lions Eishockey AG ersetzt. Der der Saisonkarte zugewiesene Sitzplatz wird beibehalten. Der verlorene/beschädigte Datenträger wird aus der Datenbank gelöscht und kann nicht mehr reaktiviert werden. Bestellungen für eine Ersatz-Karte müssen schriftlich unter ticketing[at]zsclions.ch bestellt werden. Dies kann nur durch die Person, welcher die Saisonkarte gehört, geschehen.
Ein allfälliger Missbrauch hat den entschädigungslosen Entzug des Datenträgers und/oder die Löschung der persönlichen Registrierung/en zur Folge. Der Inhaber der Saisonkarte haftet für allfällige Schäden, die durch einen Dritten, dem er die Saisonkarte übertragen hat, verursacht wurden.
9. Haftungsausschluss
Der Besuch der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die ZSC Lions Eishockey AG schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Vermögens-, Personen- und Sachschäden aus, die der/dem Ticketkäuferin/-käufer oder der/dem Veranstaltungsbesucherin/-besucher im Zusammenhang mit der Veranstaltung widerfahren.
10. Informationspflicht der/des Ticketkäuferin/-käufers
Bei den vorliegenden Bestimmungen handelt es sich neben ihrer Eigenschaft als AGB auch um allgemeine Veranstaltungsbedingungen. Zur Teilnahme an Veranstaltungen der ZSC Lions Eishockey AG / ZSC Lions Gruppe, namentlich Sportveranstaltungen, ist nur berechtigt, wer diesen AGB bzw. allgemeinen Veranstaltungsbedingungen zustimmt. Die/der Ticketkäuferin/-käufer verpflichtet sich mit dem Ticketerwerb und der damit einhergehenden Übernahme der AGB dazu, die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sämtlichen Veranstaltungsbesucherinnen/-besuchern, denen er ein Veranstaltungs-Ticket weitergibt (namentlich durch Schenkung), bekannt zu machen. Diese AGB bzw. allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind jederzeit online einsehbar.
Der Besuch einer Veranstaltung der ZSC Lions Eishockey AG / ZSC Lions Gruppe wird als konkludente Zustimmung zu diesen Bestimmungen gewertet.
ZSC Lions Eishockey AG, April 2022